Muss Lebensrettung per Hubschrauber zur Lärmbelästigung führen?

Seit mehr als einem Jahrzehnt wohnt der Betroffene am Erlenweg, zwischen Bieberhaufenweg und Husarenweg, in einer Doppelhaushälfte.

Bis zum Sommer 2010 lebte es sich dort ruhig und beschaulich. Doch dann trat eine Wende ein. Die Bewohner wurden zu den verschiedensten Tageszeiten von überfliegenden Hubschraubern täglich aufgeschreckt.

 

Urplötzlich wurde von der ÖAMTC-Flugrettung, das nordwestlich vom Erlenweg befindliche SMZ-Ost-Donauspital, das Haus in geringer Flughöhe überflogen.

Nach den ersten Überflügen dachten sich die Bewohner noch nichts.

Da die Flüge aber mehr wurden, sowohl in Richtung SMZ-Ost als auch vom Spital weg, legte der Leidtragende ab Oktober 2010 eine Überflugsliste an.

 Recherchen des Betroffenen bei der Austrocontrol ergaben, dass die für Hubschrauber vorgesehene Flughöhe, nicht im Notfall, 150 bis 300 Meter beträgt.

 Um der Sache auf den Grund zu gehen wandte er sich an den ÖAMTC am Stubenring. Dort ließ man ihn nicht persönlich vorsprechen und verwies ihn auf den Schriftweg. Danach wurde beim ÖAMTC der zuständige Verantwortliche telefonisch kontaktiert.

 Da die Telefonate nicht ausreichten um der Sache auf den Grund zu gehen, wurde die zusammengestellte Überflugsliste, (die natürlich nur die Tage dokumentierte wo er zu Hause war), gemailt und er bat um Überprüfung sowie um Einhaltung der Flughöhe.

Grundsätzlich waren die Antworten seitens des ÖAMTC höflich aber inhaltliche Aussagen wurden vermieden.

 Auf konkrete Überflugsdaten mit Tag und Uhrzeit wurde nicht eingegangen, die Flughöhe von 300 Metern wurde in Abrede gestellt und mitgeteilt, dass 150 Meter vorgeschrieben sind.

 Wenn man nun die Höhe des Stephansdomes mit 137 Metern nimmt, die Hubschrauber aber in einer geschätzten Höhe von 40 Metern, einige Male viel tiefer, über das Haus flogen ergibt sich ein eklatanter Widerspruch.

 Bedauerlicherweise wurde zu den konkreten Tagen und Zeitangaben des Überflugs keine Antwort gegeben.

 Es geht dem Beschwerdeführer in keiner Weise darum, lebensrettende Maßnahmen zu verhindern, im Gegenteil.

 Aber auf konkrete Fragen, warum nach 12 Jahren urplötzlich eine „Schleife“ zum Spital geflogen wird, statt eine „Gerade“ in etwa von der Südosttangente oder Reichsbrücke, und wie das nun wirklich ist mit der einzuhaltenden Flughöhe kam bedauerlicherweise keine Antwort.

 Interessant ist aber, dass nach den vielen Telefonaten und Mails, nach zwölf Monaten die Überflüge weniger wurden, die Höhe mehr beachtete wurde, kein Zittern der Fensterscheiben und  ohrenbetäubender Krach eine Unterhaltung in den eigenen vier Wänden beeinträchtigte.

 Ob es daher rührt, dass die Piloten durch zu viele Einsätze an ihr Leistungslimit kommen oder ob es andere Gründe für die Überflüge gibt  wäre interessant zu wissen.

 Deshalb wäre es von dem Verantwortlichen des ÖAMTC angebracht, die noch offenen Fragen lückenlos zu beantworten.

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