Donaustädter NR Mag. Ruth Becher: Für ein leistbares und gerechtes Wohnen

Zielsetzungen des Regierungsprogramms im Bereich Wohnen zügig in Angriff nehmen und rasch umsetzen
„Das österreichische Wohnrecht soll künftig noch stärker an den Kriterien Leistbarkeit, Gerechtigkeit, Verständlichkeit und Transparenz ausgerichtet werden. Dazu braucht es eine rasche Umsetzung des im Regierungsprogramm festgelegten Arbeitsplanes für leistbares Wohnen“, hat SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher heute, Freitag, in einem Pressegespräch zum Thema „Erforderliche Maßnahmen für leistbares Wohnen“ erklärt. Die Senkung der Kosten für Bauen und Wohnen sind der SPÖ-Abgeordneten ein zentrales Anliegen. „Die internationale Finanzkrise hat dazu geführt, dass die Wohnkosten seit 2005 stark gestiegen sind. Hier muss die Politik gegensteuern – und zwar durch einen wirksamen Maßnahmenmix, der Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu leistbarem und qualitätsvollem Wohnraum erleichtert. Insgesamt sollen durch gezielte Maßnahmen 48.000 neue Wohneinheiten pro Jahr geschaffen werden“, so die SPÖ-Wohnbausprecherin gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

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Nationalrätin Mag. Ruth Becher

Die wichtigsten Maßnahmen im Detail

Die Wiedereinführung der Zweckwidmung aller Wohnbauförderungsmittel und deren langfristige Absicherung ist die wichtigste Maßnahme, um zusätzliche finanzielle Mittel für den gemeinnützigen Wohnbau aufzubringen. „Das ist ein starkes Bekenntnis zum sozialen Wohnbau, für das die SPÖ lange gekämpft hat“, freut sich Becher.

Rechtssicherheit und ein verständlicher Zugang zum Mietrecht sind die zentralsten Gesichtspunkte nach denen das Mietrecht reformiert werden soll. „Wir wollen ein Ende des Mietenwirrwarrs. Die SPÖ-Forderungen nach Transparenz und Leistbarkeit werden im Mittelpunkt der kommenden Mietrechtsreform stehen. Damit werden wir einerseits bestehende Auslegungsprobleme beseitigen, andererseits aber auch zur finanziellen Entlastung der Mieterinnen und Mieter beitragen“, erklärte die SPÖ-Wohnbausprecherin.

Konkret geplant sind eine transparente Mietvertragsgestaltung mit einer Darstellung der Zu- und Abschläge, der Entfall der Mietvertragsgebühr beim erstmaligen Mietvertragsabschluss für unter 35-Jährige, die Informationspflicht für Vermieterinnen und Vermieter über die Nichtverlängerung des Mietvertrags bereits vor Vertragsablauf und schließlich die Senkung der nicht von den Mieterinnen und Mietern verursachten Betriebskosten sowie die klare gesetzliche Regelung der Erhaltungs- und Wartungspflicht im Inneren einer Mietwohnung.

Ganz im Sinne der Vereinfachung stehen auch die Novellierung des Normengesetzes und die Entwicklung einer nationalen Normenstrategie, im Zuge derer auch die Struktur und Finanzierung des Normungsinstituts ASI umfassend reformiert werden soll. „Normen sichern die Qualität am Bau, aber überbordende Normen verteuern das Wohnen. Zentral ist auch die Erleichterung des Zugangs zu Normen und zur Mitarbeit im Normierungsprozess für Klein- und Mittelunternehmen. Unser Ziel ist der kostenlose Zugang zu den verbindlichen Normen“, so Ruth Becher abschließend.

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