Donaustädter Nationalratsabgeordnete Becher zu Abgabenänderungs-Gesetz: Gewinnfreibetrag nur mehr für Realinvestitionen und Wohnbauanleihen

„Gewinnfreibeträge können zukünftig nicht mehr für Wertpapiere und Finanzprodukte geltend gemacht werden, sondern nur mehr für Realinvestitionen. Eine Ausnahme stellen hier die Wohnbauanleihen dar. Wir sind grundsätzlich für die Förderungen von tatsächlichen Investitionen und nicht von Papieren, aber es ist sehr wichtig, dass Wohnbauanleihen auch zukünftig steuerbegünstigt sind, denn die Wohnkosten sind in den letzten Jahren sehr stark gestiegen und stellen viele Menschen vor ein großes Problem in ihrer wirtschaftlichen Lebensführung. Die weitere Absetzbarkeit von Wohnbauanleihen wird sich positiv auf den Immobilienmarkt und damit auf die Preisbildung auswirken“, hat SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher in der heutigen Nationalratssitzung die Vorteile des neuen Abgabenänderungs-Gesetzes bezüglich des Wohnungsausbaus erläutert.

Hinsichtlich der Preisbildung sei „es wichtig, dass es ein ausreichendes Angebot an Wohnraum gibt. Um dies zu ermöglichen, haben wir heute einen großen Schritt gesetzt. Mit dieser Novelle wird in erster Linie der gemeinnützige Wohnbau gestärkt, wo leistbare Mieten gesetzlich sichergestellt sind. Es freut mich sehr, dass das Abgabenänderungs-Gesetz leistbares Wohnen begünstigt und es zeigt, dass uns leistbares Wohnen ein Anliegen ist“, versicherte Becher. (Aussendung SPÖ)

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