Steuernews – von Gerhard Gutleber

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Unternehmer deren Jahresumsatz den Betrag von € 30.000,00 nicht übersteigen- gemeint ist der Nettoumsatz- sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und als solche von der Umsatzsteuer befreit.  Wird die Kleinunternehmerbefreiung beansprucht, darf aber  keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Auch der Vorsteuerabzug geht in diesem Fall für alle mit den Umsätzen zusammenhängenden Ausgaben verloren.Der Unternehmer kann aber von der Möglichkeit gebrauch machen auf die Kleinunternehmer-befreiung zu verzichten und seine Umsätze nach den allgemeinen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes versteuern. Man spricht von „optieren“.Wann wird dies zweckmäßig sein? Immer dann, wenn man bei größeren Investitionen dadurch den Vorsteuerabzug erwirken kann. Für Unternehmer, deren Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr also den Betrag von € 30.000,00 nicht überschritten haben , war bisher das Kalendervierteljahr der sog. Voranmeldungszeitraum. Der Unternehmer kann jedoch durch fristgerechte Abgabe einer Voranmeldung zu Beginn des Kalenderjahres, genauer, bis zur ersten Umsatzsteuerfälligkeit, mit Wirkung für das ganze Jahr den Kalendermonat als Voranmeldungszeitaum wählen. Künftig ab 01.01.2011  haben Unternehmer, deren Umsätze € 100.000,00 nicht überschreiten, die Umsatzsteuervoranmeldungen quartalsweise abzugeben. Dies stellt zwar keine Steuererleichterung dar, wie schon zu lesen war. Allerdings eine Verwaltungsvereinfachung .Natürlich ist es uns zwar auch angenehm, wenn wir die eine oder andere notwendige Zahlung der fälligen Umsatzsteuer vorziehen können.

Ende der Aufbewahrungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen aus dem Jahr 2003

Zum Jahresende läuft auch die 7-jährige Aufzeichnungsfrist für Bücher und Aufzeichnungen aus dem Jahr 2003 aus. Das heißt , bis auf wenige Ausnahmen. Unterlagen, die Grundstücke betreffen, müssen  wegen allfälliger Vorsteuerrückverrechnung, bzw. solche Unterlagen und Aufzeichnungen, die in einem Berufungs -od. bestimmten behördlichen Verfahren von bedeutung sind ,müssen ebenfalls weiterhin aufbewahrt werden.

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Gerhard Gutleber
„Büro für Buchhaltung,
Lohnverrechnung und Bilanzierung-
Selbstständiger Bilanzbuchhalter“

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